Chronologie
Der Anerkennungsprozess in chronologische Reihenfolge.
ANTRAG AUF ANERKENNUNG
23/03/2009
Am 23. März 2009 reichte der “Kulturverein der Aleviten in Wien” beim Kultusamt einen Antrag auf Anerkennung als “Islamische Alevitische Glaubensgemeinschaft in Österreich” ein.
ANTRAG WURDE ABGEWIESEN
25/08/2009
Am 25. August 2009 wurde der Antrag des Vereins der Wiener Aleviten zunächst vom Kultusamt abgewiesen. Es erkannte die Selbstzuordnung der Aleviten als “Glaubensrichtung des Islam” zwar an, aber die Begründung für die Ablehnung lautete, dass im Islamgesetz nicht mehrere Religionsgemeinschaften vorgesehen seien.
BESCHWERDE BEIM VERFASSUNGS-GERICHTSHOF
07/10/2009
Am 7. Oktober 2009 haben die Wiener Aleviten, gegen den Bescheid des Kultusamt, beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) Beschwerde eingebracht.
VERFASSUNGS-GERICHTSHOF ENTSCHEIDUNG
01/12/2010
Die Wiener Aleviten waren mit ihrer Beschwerde gegen die Ablehnung der staatlichen Anerkennung beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) erfolgreich. “Der Verfassungsgerichtshof hat, am 1. Dezember 2010 entschieden, dass die Vorgangsweise der Bundesministerin nicht der Verfassung entspricht”, lautete das offizielle Statement der Obersten Richter. Nirgendwo in den einschlägigen österreichischen Gesetzen stehe, dass es nur eine einzige islamische Religions- bzw. Bekenntnisgemeinschaft geben dürfe. Im Gegenteil: “Eine solche Ansicht verletzt den Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention (Recht auf Religionsfreiheit).”
STAATLICH ANERKANNTE BEKENNTNIS-GEMEINSCHAFT
16/12/2010
Als einen wichtigen ersten Schritt auf dem Weg zur Anerkennung als eigenständige Glaubensgesellschaft feiern die Aleviten in Österreich am 16. Dezember 2010 ihre Zulassung als eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaft. Mit dem Bescheid des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur vom 16. Dezember dürfen sich die Aleviten in Österreich – rückwirkend seit 13. Dezember – offiziell als “Islamische Alevitische Glaubensgemeinschaft in Österreich” (ALEVI) bezeichnen.
STAATLICH ANERKANNTE RELIGIONS-GEMEINSCHAFT
22/05/2013
Mit Dezember 2012 haben wir als ALEVI die nötige Anzahl der Glaubensbekenntnis-Erklärungen erreicht; im April 2013 wurde dann die Überprüfung dieser Erklärungen durch die zuständigen Institutionen abgeschlossen und bekanntgegeben, dass alle Auflagen und Erfordernisse vollkommen erfüllt wurden. Am 8. Mai 2013 endete die Frist für jegliche Einwände. Am 22. Mai 2013 wurde bekanntgegeben, dass die gesetzliche Prozedur des Anerkennungsprozesses erfolgreich abgeschlossen wurde und das Alevitentum in Österreich ab sofort den Status einer anerkannten Religionsgemeinschaft genießt. Die Islamische Alevitische Glaubensgemeinschaft in Österreich (ALEVI) ist eine seit 22. Mai 2013 in Österreich staatlich anerkannte Religionsgesellschaft und vertritt die Interessen der in Österreich lebenden Aleviten.
NOVELLIERUNG – ISLAMGESETZ
31/03/2015
Das am 25. Februar 2015 im Nationalrat beschlossene bzw. am 31. März 2015 in Kraft getretene Islamgesetz stellt die Rechte und Pflichten der Muslime in Österreich auf eine neue rechtliche Basis. Das bisher geltende Gesetz stammt aus dem Jahr 1912.Das neue Islamgesetz umfasst, entsprechend dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs B1214/09-35 vom 1. Dezember 2010, die Islamische Religionsgemeinschaften (die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGiÖ) und die Islamische Alevitische Glaubensgemeinschaft (ALEVI)).
NAMENSÄNDERUNG DER ALEVI
27/10/2015
Die Islamische Alevitische Glaubensgemeinschaft (ALEVI) legt mit Schreiben vom 27. Oktober 2015 eine Verfassungsänderung vor. Es wurde der Name der Religionsgemeinschaft auf „Alevitische Glaubensgemeinschaft in Österreich (kurz: ALEVI)“ geändert.