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Islamgesetz in Österreich

Seit den 1970er Jahren verzeichnete die Islamische Glaubensgemeinschaft den stärksten Zuwachs aller Religionsgemeinschaften im Land und heute ist der Islam unter den in Österreich lebenden Migrantinnen und Migranten das am weitesten verbreitete Glaubensbekenntnis.

Rund 600.000 Muslime leben offiziell in Österreich, die meisten von ihnen haben bosnische oder türkische Wurzeln. Seit mehr als 100 Jahren ist das Zusammenleben mit ihnen durch ein Islamgesetz geregelt. Bereits das Arbeitsprogramm der Regierung im Dezember 2013 definierte die Novellierung des Islamgesetzes in Österreich als eines der Ziele der aktuellen Legislaturperiode. Weil dieses nicht mehr als zeitgemäß empfunden wurde, wurde seit 2012 an einem neuen Gesetz gearbeitet. Mit der Alevitischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (ALEVI) wurde erst nach der staatlichen Anerkennung als Religionsgemeinschaft Verhandlungen und Gesprächen durchgeführt.

Am 25. Februar 2015 wurde das neue Islamgesetz im österreichischen Parlament beschlossen. Die ALEVI begrüßt dass in dem neuen Islamgesetz, entsprechend dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs vom 1. Dezember 2010, alle derzeit anerkannten islamischen Glaubensgemeinschaften, somit auch die ALEVI, durch jeweils eigene Abschnitte gewürdigt werden, um den speziellen Bedürfnissen der jeweiligen Glaubensgemeinschaft gerecht zu werden. Dies betrifft insbesondere die Feiertage, Seelsorge und Friedhöfe.

Auch ist in dem neuen Gesetz die Regelung eigener Studienzweige im theologischen Studium neu. So besteht die Möglichkeit Alevitische Theologie an einem österreichischen Bildungsinstitut zu lehren und somit werden auch unterschiedliche Auslegungen des Islams dargelegt. Dies bietet dem alevitischen geistlichen Nachwuchs nicht nur eine qualitativ hochwertige Ausbildung, sondern berücksichtigt auch die Bedürfnisse der in Österreich lebenden Alevitinnen und Aleviten und stellt sicher, dass die Alevitinnen und Aleviten ihren Glauben selbstbewusst und selbstbestimmt ausüben können.

Darüber hinaus wurde die Auslandsfinanzierung um eine Übergangsfrist bis Ende 2015 erweitert. Die Regelung zur Auslandsfinanzierung stellt sicher, dass sich der Glauben unabhängig von der Politik sowie unabhängig von anderen staatlichen Einflüssen entwickeln kann.

Die Darstellung der Glaubenslehre stellt für die ALEVI ebenso einen wichtigen Grundpfeiler des Gesetzes dar, da dadurch die Glaubensrichtung der anerkannten islamischen Religionsgesellschaften klar definiert wird.