Mit der Anerkennung der Alevitinnen und Aleviten hat sich Österreich zu einem weltweiten Vorreiter etabliert und wird in Zukunft für andere Länder mit teils beträchtlichem alevitischen Bevölkerungsanteil als Vorbild dienen. Hier können Sie der Anerkennungsprozess in chronologische Reihenfolge lesen.

Seit gut fünf Jahrzehnten, mit dem Beginn der Arbeitsmigration aus der Türkei, leben Alevitinnen und Aleviten in Österreich aber erst seit wenigen Jahren werden sie von der Öffentlichkeit langsam wahrgenommen. Viele Leute wissen, wo die Türkei auf der Weltkarte zu finden ist, jedoch können sie den Begriff „Alevitentum“ nicht zuordnen.

Den wohl endgültigen Durchbruch zu größerer Bekanntheit konnten die Alevitinnen und Aleviten in Österreich am 23. März 2009 erreichen, als der „Kulturverein der Aleviten in Wien“ beim Kultusamt im Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur einen Antrag auf Anerkennung als „Islamische Alevitische Glaubensgemeinschaft in Österreich“ einreichte.

Der Antrag des Vereines der Wiener Alevitinnen und Aleviten wurde zunächst vom Kultusamt abgewiesen. Das Kultusamt erkannte die Selbstzuordnung der Alevitinnen und Aleviten als „Glaubensrichtung des Islam“ zwar an aber die Begründung für die Ablehnung lautete, dass im Islamgesetz nicht mehrere Religionsgemeinschaften vorgesehen seien.

Die Wiener Alevitinnen und Aleviten konnten erfolgreich gegen den Bescheid über die Ablehnung der staatlichen Anerkennung beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) Berufung einlegen. „Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass die Vorgangsweise der Bundesministerin für Unterricht Kunst und Kultur nicht der Verfassung entspricht“, lautete die offizielle Stellungnahme des Obersten Richters. Nirgendwo in den einschlägigen österreichischen Gesetzen stehe, dass es nur eine einzige islamische Religions- bzw. Bekenntnisgemeinschaft geben dürfe. Durch diese Ansicht wird der Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt (Recht auf Religionsfreiheit).

Als einen wichtigen ersten Schritt auf dem Weg zur Anerkennung als eigenständige Glaubensgemeinschaft feierten die Alevitinnen und Aleviten in Österreich am 16. Dezember 2010 ihre Zulassung als eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaft. Mit dem Bescheid des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur vom 16. Dezember 2010 durften sich die Alevitinnen und Aleviten in Österreich – rückwirkend seit 13. Dezember 2010 – nun offiziell als „Islamische Alevitische Glaubensgemeinschaft in Österreich (ALEVI)“ bezeichnen.

Nach der erfolgreichen Anerkennung als Islamische Alevitische Bekenntnisgemeinschaft wurde das Ziel verfolgt, auch als Religionsgesellschaft anerkannt zu werden. Dafür war der Nachweis einer Mitgliederzahl in der Höhe von mindestens zwei Promille der österreichischen Bevölkerung (damals ca. 17.000 Personen) notwendig.

Im Dezember 2012 hat die ALEVI auch dieses Ziel erreicht und die nötige Anzahl der Glaubensbekenntniserklärungen gesammelt. Im April 2013 wurde dann die Überprüfung dieser Erklärungen durch die zuständigen Institutionen abgeschlossen und bekannt gegeben, dass alle Auflagen und Erfordernisse vollkommen erfüllt wurden. Am 8. Mai 2013 endete die Frist für jegliche Einwände.

Anschließend wurde am 22. Mai 2013 bekannt gegeben dass die gesetzliche Prozedur des Anerkennungsprozesses erfolgreich abgeschlossen wurde und dass das Alevitentum in Österreich ab sofort den Status einer anerkannten Religionsgesellschaft genießen durfte. Mit der Anerkennung der Alevitinnen und Aleviten hat sich Österreich zu einem weltweiten Vorreiter etabliert und wird in Zukunft für andere Länder mit teils beträchtlichem alevitischen Bevölkerungsanteil als Vorbild dienen.

Gemäß dem Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung (2013-2018) wurde am 25. Februar 2015 im Nationalrat das „Islamgesetz 2015“ beschlossen. Das am 31. März 2015 in Kraft getretene Islamgesetz stellt somit die Rechte und Pflichten der Musliminnen und Muslime in Österreich auf eine neue rechtliche Basis. Das neue Islamgesetz umfasst, entsprechend dem Urteil des Verfassungsgerichtshofes B1214/09-35 vom 1. Dezember 2010, die Islamische Religionsgemeinschaften (die Islamische Alevitische Glaubensgemeinschaft „ALEVI“ und die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich „IGGiÖ“).

Nach der Novellierung des Islamgesetzes legte die Islamische Alevitische Glaubensgemeinschaft (ALEVI) mit Schreiben vom 27. Oktober 2015 eine Verfassungsänderung vor. Es wurde der Name der Religionsgemeinschaft auf „Alevitische Glaubensgemeinschaft in Österreich (kurz: ALEVI)“ geändert.

Die „Alevitische Glaubensgemeinschaft in Österreich (ALEVI)“ vertritt und repräsentiert nun den Alevitischen Glauben in Österreich und stellt somit das Sprachrohr der in Österreich ansässigen Alevitinnen und Aleviten dar.

DER ANERKENNUNGSPROZESS IN CHRONOLOGISCHE REIHENFOLGE.

ANTRAG AUF ANERKENNUNG

23/03/2009

Am 23. März 2009 reichte der “Kulturverein der Aleviten in Wien” beim Kultusamt einen Antrag auf Anerkennung als “Islamische Alevitische Glaubensgemeinschaft in Österreich” ein.

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ANTRAG WURDE ABGEWIESEN

25/08/2009

Am 25. August 2009 wurde der Antrag des Vereins der Wiener Aleviten zunächst vom Kultusamt abgewiesen. Es erkannte die Selbstzuordnung der Aleviten als “Glaubensrichtung des Islam” zwar an, aber die…

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BESCHWERDE BEIM VERFASSUNGS-GERICHTSHOF

07/10/2009

Am 7. Oktober 2009 haben die Wiener Aleviten, gegen den Bescheid des Kultusamt, beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) Beschwerde eingebracht.

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VERFASSUNGS-GERICHTSHOF ENTSCHEIDUNG

01/12/2010

Die Wiener Aleviten waren mit ihrer Beschwerde gegen die Ablehnung der staatlichen Anerkennung beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) erfolgreich. “Der Verfassungsgerichtshof hat, am 1. Dezember 2010 entschieden, dass die Vorgangsweise der Bundesministerin…

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STAATLICH ANERKANNTE BEKENNTNIS-GEMEINSCHAFT

16/12/2010

Als einen wichtigen ersten Schritt auf dem Weg zur Anerkennung als eigenständige Glaubensgesellschaft feiern die Aleviten in Österreich am 16. Dezember 2010 ihre Zulassung als eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaft. Mit dem…

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STAATLICH ANERKANNTE RELIGIONS-GEMEINSCHAFT

22/05/2013

Mit Dezember 2012 haben wir als ALEVI die nötige Anzahl der Glaubensbekenntnis-Erklärungen erreicht; im April 2013 wurde dann die Überprüfung dieser Erklärungen durch die zuständigen Institutionen abgeschlossen und bekanntgegeben, dass…

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NOVELLIERUNG – ISLAMGESETZ

31/03/2015

Das am 25. Februar 2015 im Nationalrat beschlossene bzw. am 31. März 2015 in Kraft getretene Islamgesetz stellt die Rechte und Pflichten der Muslime in Österreich auf eine neue rechtliche…

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NAMENSÄNDERUNG DER ALEVI

27/10/2015

Die Islamische Alevitische Glaubensgemeinschaft (ALEVI) legt mit Schreiben vom 27. Oktober 2015 eine Verfassungsänderung vor. Es wurde der Name der Religionsgemeinschaft auf „Alevitische Glaubensgemeinschaft in Österreich (kurz: ALEVI)“ geändert.

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